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Recht & Gesetz

EU-Führerschein Rechtslage 2026: Ein Update

📅 02. Februar 2026 ⏱️ 6 Min. Lesezeit

Die Rechtslage rund um den EU-Führerschein ist dynamisch. Deutsche Behörden versuchen oft, die Anerkennung zu erschweren, während der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Freizügigkeit stärkt. Hier ist der aktuelle Stand für 2026.

Wohnsitzverstoß vs. Anerkennungspflicht

Der Kernstreitpunkt ist fast immer der Wohnsitz. Deutsche Behörden argumentieren oft mit einem "Wohnsitzverstoß", wenn sie vermuten, dass der Inhaber gar nicht im Ausland gelebt hat.

Die gute Nachricht vom EuGH: Deutschland darf einen EU-Führerschein nicht allein aufgrund von Vermutungen ablehnen. Nur wenn aus dem Führerschein selbst oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellungsstaates hervorgeht, dass der Wohnsitz nicht dort war, darf die Anerkennung verweigert werden. Da wir für eine korrekte Meldung sorgen, ist dieser Angriffsfläche minimiert.

Die 3. Führerscheinrichtlinie

Nach wie vor gilt die 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Sie besagt, dass Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn im neuen Wohnsitzstaat (z.B. Deutschland) die Fahrerlaubnis früher entzogen wurde – vorausgesetzt, die Sperrfrist ist abgelaufen.

Besonderheiten bei Polen und Ungarn

Polen und Ungarn sind nach wie vor beliebte Ausstellungsländer.

  • Polen: Sehr striktes Melderegister, aber sehr sicher, wenn man drin steht. Die deutschen Behörden haben hier kaum Handhabe.
  • Ungarn: Etwas bürokratischer, aber ebenfalls EU-konform.
  • Tschechien: Klassiker, aber unter strengerer Beobachtung.

Finger weg von "Fake-IDs"

Wir warnen ausdrücklich vor Anbietern, die "Führerscheine ohne Wohnsitz" oder "registrierte Führerscheine aus England (nach Brexit)" anbieten. England ist nicht mehr in der EU, die Richtlinie gilt dort nicht mehr. Und ein Führerschein ohne Wohnsitz ist per Definition ungültig und fliegt bei jeder Prüfung auf.

Zusammenfassung

Wer den legalen Weg geht, Sperrfristen beachtet und das Wohnsitzprinzip (durch uns organisiert) einhält, fährt auch 2026 mit einem EU-Führerschein rechtssicher auf deutschen Straßen.

Sicher fahren mit Koeln-Fuehrerschein

Wir beraten Sie gerne zur aktuellen Rechtslage in Ihrem speziellen Fall.

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